Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Stadtjugendrings Augsburg. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeiter*innen neu gewählt.
Die gewählten Mitglieder des Personalrats haben verschiedene Aufgaben, Rechte und Pflichten, um die Interessen der Mitarbeitenden bestmöglich vertreten zu können. Die Mitglieder des Personalrats werden für die Erledigung ihrer Aufgaben freigestellt und haben einen besonderen gesetzlichen Schutz. Sie haben unter anderem Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei
Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen)
Kündigungen
Unfallverhütung
und Arbeitsschutz.
Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus 6 Personen. Die Sitzungen finden jeden zweiten Mittwoch statt. Matthias Obermeyer und Gwendolin Prins engagieren sich im Arbeitssicherheitsausschuss. Die Kommission Leistungsentgelt betreuen Manuel Sontheimer und Adriana Ortlieb.