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Zuschüsse
Aus Mitteln der Stadt Augsburg kann der SJR die Arbeit von Jugendorganisationen finanziell fördern. Hierzu hat die Stadt Augsburg Förderrichtlinien erlassen.
Antragsberechtigt sind nur anerkannte Augsburger Jugendorganisationen. Für die Beantragung stehen folgende Formulare zur Verfügung. Anträge für weitere §§ sind formlos zu stellen.
Zuschussanträge:
Der Verbandsservice des SJR steht für Anfragen und Beratung bei der Finanzierung der Jugendarbeit zur Verfügung. Hier sind auch Informationen über zusätzliche Fördermöglichkeiten erhältlich. Eine Übersicht findet sich hier:
SJR Augsburg
Verbandsservice
0821/ 45 0 26 - 41
verband@sjr-a.de
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