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Organisationsstruktur des SJR
Der Stadtjugendring Augsburg ist eine Gliederung
des Bayerischen Jugendrings und damit Teil einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Die Jugendverbände und die Jugendgemeinschaften in der Stadt Augsburg
schließen sich als Arbeitsgemeinschaft im Stadtjugendring zusammen.
Zweimal im Jahr treffen sich die Delegierten der
Mitgliedsverbände in der Vollversammlung, beraten über die Grundsatzentscheidungen
und beschließen die Schwerpunktthemen des Stadtjugendrings.
Alle zwei Jahre wählt die Vollversammlung den ehrenamtlichen
Vorstand. Dieser besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der StellvertreterIn
sowie sieben BeisitzerInnen. Der Vorstand trifft sich einmal im
Monat und berät und beschließt über die relevanten Entscheidungen
für die laufende Arbeit des Stadtjugendrings. Wichtige Daueraufgaben
des Jugendrings werden von einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern
in Einzelverantwortung oder in Ressortarbeit zusammen mit den jeweiligen
Hauptamtlichen übernommen: z.B. die Öffentlichkeitsarbeit oder die
Angebote an die Jugendverbände.
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